Zutreffende Aussagen bitte ankreuzen oder notieren:
Ihr Kind kann erst zur Schulkindbetreuung angenommen werden, wenn der Negativnachweis des Jugendamtes vorliegt. Diesen können Sie an schulkindbetreuung@schorndorf.de nachreichen sollte er Ihnen aktuell nicht vorliegen.
Daten des ersten Sorgeberechtigten hier nicht erneut eintragen
Geben Sie den Nachnamen, Familiennamen beziehungsweise Zunamen an.
Geben Sie den oder die Vornamen einer Person so an, wie sie auf den offiziellen Ausweisen angegeben sind, zum Beispiel im Personalausweis.
Bei Vorlage eines Nachweises über den Bezug von Wohngeld, Jugendhilfe oder Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Betreuungsentgelt grundsätzlich um 50 Prozent reduziert.
- Falls Sie Sozialleistungen beziehen, geben Sie das bitte hier an.
- Bitte fügen Sie die Kopie des aktuellen Bescheides (SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Jugendhilfe) bei.
Haben Sie einen Nachweis über den Bezug von Sozialleistungen hier nicht beigefügt, ist es notwendig, uns diesen per Post oder E-Mail an den Fachbereich Bildung, Jugend und Vereine vorzulegen! Wird die Stadt bei erstmaligem Bezug oder bei Verlängerung des Bezugs von Sozialleistungen in nach erfolgter Prüfung der Unterlagen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Mitteilung mit der entsprechenden Reduzierung des Betreuungsentgeltes für das/die gewünschte/n Betreuungsmodul/e.
Die Gebühren können erst bei der Vorlage des Nachweises reduziert werden. Den Nachweis können Sie über folgende E-Mail einreichen: schulkindbetreuung@schorndorf.de.
Die Zubuchung eines städtischen Betreuungsmoduls im laufenden Betreuungsjahr ist nach Prüfung der Verfügbarkeit unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum 01.11 oder 01.03. über die städtische Website möglich.
Die Abwahl eines städtischen Betreuungsmoduls ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich zum 31.10. oder 28.02. über die städtische Website möglich.
Die vollständige Abmeldung eines Grundschülers aus allen gebuchten Betreuungsmodulen muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum 28.02. oder 31.10. erfolgen. Bei Abmeldung aus besonderem Anlass (z.B. Wegzug, Schulwechsel, Erwerbslosigkeit eines Elternteils oder ähnlichen Gründen, Unzumutbarkeit aufgrund pädagogischer oder organisatorischer Entwicklungen, erheblichen gesundheitlichen oder familiären Änderungen) ist eine Abmeldung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.
! Bitte erfassen Sie hier alle gewünschten Betreuungszeiten ab dem angegebenen Änderungbeginn !
nicht tagesweise buchbar, nur in Kombination
Bei ungeklärten Fragen können Sie sich an folgenden Kontakt wenden: Stadt Schorndorf Urbanstraße 24 73614 Schorndorf Tel.: 07181 602-3433 E-Mail: Schulkindbetreuung@schorndorf.de
IBAN: DE10 6025 0010 0005 0000 36 BIC: SOLADES1WBN Bank: Kreissparkasse Waiblingen
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