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Anmeldung einer Bestattung und Erwerb des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

Hinweis:
Die Grabstätte bleibt im Eigentum der Stadt Schorndorf. An ihr können nur Rechte im Rahmen der Friedhofssatzung erworben werden.
Aus dem Nutzungsrecht bzw. der Überlassung der Grabstätte ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege der Grabstätte (ausgenommen: Rasen- und Baumgräber, Urnengemeinschaftsgräber im Garten der Erinnerung).
Bei Wahlgräbern gilt diese Anmeldung als Antrag zum Erwerb des Nutzungsrechts bzw. zur Verlängerung von den nach der Friedhofsordnung erforderlichen Jahren.
Die Gebühren ergeben sich aus Anlage 5 (Gebührenverzeichnis) zur Friedhofssatzung der Stadt Schorndorf vom 24.06.2021. Die Gebühr ist nach Erlass eines Gebührenbescheids zu entrichten.

Persönliche Daten (Antragstellende Person)

Angaben zu Auftraggeber:in, entspricht Kostenträger:in und Nutzungsberechtigte:r

Adresse
Kontakt

Bitte geben Sie entweder eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse für Rückfragen und weitere Abstimmungen an.

Verstorbene Person
Letzte Wohnanschrift
Angaben zur Bestattung / Beisetzung

Angabe des zuletzt Verstorbenen, etc

Sonstige Anmerkungen
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Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

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