Stichwort: Einzelfallhilfe
Über den Sozialfonds der Stadt werden für besonders betroffene Personen und Familien Spenden ausgeschüttet.
Datenschutz
Die Inanspruchnahme der Soforthilfe erfolgt freiwillig. Ihre Daten werden daher auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO verarbeitet. Des Weiteren werden Ihre Daten aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO verarbeitet, um eine Mildtätigkeitsprüfung im Zusammenhang mit §53 der Abgabenordnung durchzuführen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im ausgehändigten Datenschutzhinweis.Zweckbestimmung der Soforthilfe Hochwasser
Hiermit versichere ich, dass die gewährte Soforthilfe für die oben genannten Ersatzbeschaffungen verwendet wird. Die Angaben zu meinem Antrag sind nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Hinweise
- Die Soforthilfe des Sozialfonds ermöglicht schnelle und gezielte Hilfe für alle Einzelpersonen und Familien, die durch das Hochwasser in Not geraten sind, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
- Auf Nachfrage ist eine Dokumentation der Schäden vorzulegen.
- Eine Ausfüllhilfe kann bei Bedarf über Uta Panke, Fachstelle für Ehrenamt & Engagement organisiert werden:
Kontakt über +49 7181 602 3314 oder
uta.panke@schorndorf.de.
Kontaktzeiten: Montag 12:30 - 18:30 Uhr, Dienstag, Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr, Donnerstag nach Vereinbarung
- Die Hinweise zum Datenschutz finden Sie als Anlage auf der Homepage