Vollmacht für die Aushändigung des elektronischen Aufenthaltstitels

Vollmachtgebende Person

Hiermit bevollmächtige ich nachfolgend genannte Person zur Abholung meines elektronischen Aufenthaltstitels gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Schorndorf.

Die zur Abholung bevollmächtige Person muss volljährig sein und den eigenen Reisepass sowie den Reisepass des Vollmachtgebers mit sich führen. Außerdem sind, soweit vorhanden, der abgelaufene elektronische Aufenthaltstitel einschließlich des Zusatzblattes, die Fiktionsbescheinigung und / oder die vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten Aufenthaltstitel des Vollmachtgebers bei Abholung abzugeben. Nur mit vollständig ausgefüllter Vollmacht und den zuvor genannten Dokumenten ist die Aushändigung an die bevollmächtigte Person möglich.

Bevollmächtigte Person

Die zur Abholung bevollmächtige Person muss volljährig sein.

Ort, Datum

Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in

Feedback - Ihre Meinung ist uns wichtig!

6 Sterne = ausgezeichnet

5 Sterne = sehr gut

4 Sterne = gut

3 Sterne = okay

2 Sterne = schlecht

1 Stern   = sehr schlecht

Bitte drucken Sie die Vollmacht aus und legen sie unterschrieben bei der Ausländerbehörde Schorndorf vor. Der Download beginnt automatisch nachdem der Button "Vollmacht ausstellen & drucken" angeklickt wurde.

Datenschutz I Impressum