Sondernutzungen beantragen

§ 12 Polizeiliche Umweltschutzverordnung
§ 16 Straßengesetz

Persönliche Daten
Details Sondernutzung
Datenschutz
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Art der Sondernutzung

Persönliche Daten (antragstellende Person)
Adresse
Kontakt

Plakatierung 

Angaben zur Veranstaltung

z.B. Art der Veranstaltung, Bühne, Veranstaltungsfläche, erwartete Besucherzahl, etc.

Angaben zur Plakatierung

Für örtliche Veranstaltungen werden maximal 30 Plakatstandorte pro Veranstaltung erlaubt. Für auswärtige Veranstaltungen werden maximal 10 Plakatstandorte pro Veranstaltung erlaubt

Bitte beachten Sie, dass der Plakatierungszeitraum grundsätzlich frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung beginnt.

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Spannbanner

Angaben zur Veranstaltung

z.B. Art der Veranstaltung, Bühne, Veranstaltungsfläche, erwartete Besucherzahl, etc.

Angaben zu Spannbannern

Der Zeitraum für Spannbanner beginnt grundsätzlich frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung.

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Der Zeitraum für Spannbanner beginnt grundsätzlich frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung.

Flyer

Angaben zur Veranstaltung

z.B. Art der Veranstaltung, Bühne, Veranstaltungsfläche, erwartete Besucherzahl, etc.

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Angaben zu Flyern

Die Sondernutzungsgebühr wird pro Person berechnet

Informations-/Verkaufsstand

Informationsstände von Schorndorfer Schulen, Kirchen, Ortsverbänden, Parteien sowie Vereinen und Organisationen mit Sitz in Schorndorf können samstags von 07:30 bis 14:00 Uhr beantragt werden. 

Informationsstände von externen Vereinen, Organisationen und Parteien ohne Ortsverband in Schorndorf können mittwochs, donnerstags und freitags von 10:00 bis 20:00 Uhr beantragt werden. Diese sind nur an Standort 6 erlaubt.

Verkaufsstände können samstags von 07:30 bis 14:00 Uhr beantragt werden.

Standortwahl

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Hierfür wird eine Sondernutzungsgebühr berechnet.

Außenbewirtschaftung, Warenauslage, Werbeträger, Sonstiges

Hierfür wird eine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Angaben zur Sondernutzung

Straße und Hausnummer

Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.

Die Bearbeitung kann nur erfolgen wenn ein Lageplan hochgeladen wird. Pläne können u.a. beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis unter vermessung@rems-murr-kreis.de angefordert werden.

Sonstige Anmerkungen

Richtigkeit der Angaben & Zusammenfassung

Datenschutzerklärung

Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden.

Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir alle technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei strikt an die Datenschutzgesetze und die sonstigen datenschutzrelevanten Vorschriften. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben.

Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an uns übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Weiterhin können erhobene Daten bei Bedarf korrigiert, gelöscht oder deren Erhebung eingeschränkt werden.

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