Ich habe verstanden, dass ich die beantragte Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis nur bekommen kann, wenn ich mit meiner Ehefrau oder meinem Ehemann tatsächlich zusammenlebe.
Ich erkläre deshalb:
• Ich lebe nicht getrennt von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann.
• Wir sind nicht geschieden. Keiner von uns hat die Scheidung beantragt. Ich weiß auch nichts davon, dass sich das ändern soll.
• Wir wohnen zusammen in der oben genannten Wohnung.
• Diese Wohnung ist unser einziger Wohnsitz in Deutschland. (Wenn das nicht so ist, muss ich die andere Adresse angeben.)
Ich wurde darauf hingewiesen:
Wenn ich hier falsche Angaben mache, kann das eine Straftat sein. Ich könnte dann angezeigt werden und vielleicht sogar aus Deutschland ausgewiesen werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 und § 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).
Wenn sich etwas an meiner Ehe oder unserem Zusammenleben ändert, muss ich das sofort der Ausländerbehörde mitteilen.