Erklärung zur Ehe / ehelichen Lebensgemeinschaft

für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis

Persönliche Daten (antragstellende Person)
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Erklärung

Ich habe verstanden, dass ich die beantragte Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis nur bekommen kann, wenn ich mit meiner Ehefrau oder meinem Ehemann tatsächlich zusammenlebe.

Ich erkläre deshalb:
•    Ich lebe nicht getrennt von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann.
•    Wir sind nicht geschieden. Keiner von uns hat die Scheidung beantragt. Ich weiß auch nichts davon, dass sich das ändern soll.
•    Wir wohnen zusammen in der oben genannten Wohnung.
•    Diese Wohnung ist unser einziger Wohnsitz in Deutschland. (Wenn das nicht so ist, muss ich die andere Adresse angeben.)

Ich wurde darauf hingewiesen:
Wenn ich hier falsche Angaben mache, kann das eine Straftat sein. Ich könnte dann angezeigt werden und vielleicht sogar aus Deutschland ausgewiesen werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 und § 55 Abs. 2 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz).

Wenn sich etwas an meiner Ehe oder unserem Zusammenleben ändert, muss ich das sofort der Ausländerbehörde mitteilen.

Datum

Unterschrift

Bestätigung Ehefrau / Ehemann

Ich stimme der Erklärung meiner Ehefrau/meines Ehemannes zu.

Datum

Unterschrift

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Bitte drucken Sie diese Erklärung aus und legen sie von beiden Ehepartnern unterschrieben bei der Ausländerbehörde Schorndorf vor. Der Download beginnt automatisch nachdem der Button "Erklärung ausstellen & drucken" angeklickt wurde.

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