Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung

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73614 Schorndorf
Telefon  07181 602-1542
Telefax  07181 602-71542
gutachterausschuss@schorndorf.de
www.schorndorf.de

Auf schriftlichen Antrag werden nach §13 GuAVO entsprechende Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt, soweit der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft macht, überwiegende schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht entgegenstehen und eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet erscheint. Das berechtigte Interesse liegt vor bei: Behörden, die mit der Wertermittlung von Immobilien befasst sind sowie öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie zertifizierten Sachverständigen. Die Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden in anonymisierter Form erteilt.

Antragstellende Person

Persönliche Daten

Antrag

Auskunft aus der Kaufpreissammlung gemäß § 195 Baugesetzbuch i. V. mit § 13 der Verordnung der Landesregierung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch – GutachterausschussVO zur sachgerechten Bewertung des Grundstücks/der Grundstücke.

Grundstückdetails
Abweichende Rechnungsadresse

Weitere Anmerkungen

Richtigkeit der Angaben & Zusammenfassung

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